Waffenerwerb

Wegleitung Waffenerwerbsschein

Jeder Schweizer Bürger kann mit vollendetem 18. Altersjahr und einem sauberen Strafregister Waffen erwerben. Der zukünftige Waffen-Besitzer darf an keiner Krankheit leiden, die den sicheren Umgang mit Waffen beeinträchtigt. Möchten Sie also eine eigene Sport-, Jagd-, oder Verteidigungswaffe besitzen, so beraten wir Sie gerne. Für den Erwerb einer Feuerwaffe benötigen Sie in der Regel einen Waffenerwerbsschein. Für Ausländer mit einer Schweizer Niederlassungsbewilligung C gelten die gleichen Regeln.

Besuchen Sie uns in der Shooting Range .45, wir beraten Sie gerne.

Erklärungen

So gehen Sie vor um einen Waffenerwerbschein zu erlangen

Für den Kauf einer Waffe benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie als erstes ein entsprechendes Gesuch stellen, welches dann eingehend geprüft wird. Wenn keine Hinderungsgründe bestehen, wird Ihrem Gesuch entsprochen und Sie erhalten Ihren Waffenerwerbsschein.

Der Ablauf kurz erklärt:

  • Sie stellen das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein
  • Dieses Gesuch wird geprüft und Sie müssen eventuell beim Ihrem Kantonalen Waffenbüro vorstellig werden (auf Einladung)
  • Gibt es keinen Hinderungsgrund wird Ihrem Gesuch entsprochen
  • Sie erhalten den Waffenerwerbsschein in 3-facher Ausfertigung: Damit können Sie den Waffenkauf ausführen.

Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

Schritt 1: Der Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister ist nicht mehr nötig!

  • Der Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister für Ihre Person ist nicht mehr nötig!
  • Machen Sie eine Kopie eines amtlichen Ausweises: Als amtlicher Ausweis gelten: Schweizer ID oder der Pass
  • Senden Sie den Antrag WES, den Strafregisterauszug und die Kopie Ihres Ausweises an die für Ihren Kanton zuständige Amtsstelle. Für die Adresse der Amtsstelle Ihres Wohnkantons klicken Sie hier.

 

Schritt 2: Den Antrag RICHTIG ausfüllen!

  • Sie füllen den Antrag für einen Waffenerwerbsschein aus. Sie finden diesen unter:
  • Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins
    Hier finden Sie ein Beispiel eines ausgefüllten Antrages
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter „Waffenart / wesentlicher Waffenbestandteil“ vermerken Sie folgendes: FEUERWAFFE
    Unser Tipp an dieser Stelle: Wenn Sie noch nicht genau wissen, wie viele Waffen Sie kaufen möchten, füllen Sie auf dem Waffenerwerbsschein alle drei möglichen Waffenbezugslinien aus (3 Waffen).
    Zum Beispiel:
    – Feuerwaffe
    – Feuerwaffe
    – Feuerwaffe
    Auf diese Weise können Sie total 3 Waffen (Gewehre, Pistolen, Revolver) erstehen, wenn Sie dies wünschen. Müssen Sie aber nicht: Sie können bei einem auf diese Art ausgefüllten Antrag für einen Waffenerwerbsschein schlussendlich auch nur eine Waffe kaufen. Sollten Sie hingegen nur einmal „Feuerwaffe“ auf dem Antrag vermerkt haben, können Sie auch nur 1 Waffe erstehen (und keine weiteren)!
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für einen Waffenerwerbsschein an die für Sie zuständige Amtsstelle. Kantonale Waffenbüros

Antrag und Erklärungen zu “Verbotenen Waffen” finden Sie hier! –>Kontaktieren Sie uns direkt für weitere Informationen.

Schritt 3: Die Waffe kaufen

  • Für Ihren Besuch in unserem Waffengeschäft nehmen Sie alle 3 Kopien des Waffenerwerbsscheins und einen amtlichen Ausweis mit.
  • Sie können nun den Kauf entsprechend Ihrem Waffenerwerbsschein tätigen.

AUFGEPASST: Mit einem Waffenerwerbsschein, welcher für mehrere Waffen ausgestellt ist, können Sie nur GLEICHZEITIG und im GLEICHEN Geschäft kaufen! Sie können also nicht eine Waffe im Geschäft „X“ und eine weitere Waffe im Geschäft „Y“ mit demselben Waffenerwerbsschein kaufen. Es ist auch nicht möglich heute eine Pistole kaufen und in 2 Monaten nochmals auf den gleichen Schein eine weitere Waffe!

 

Zusätzliche Informationen

  • Es gibt keine Limitierung für die Anzahl Waffenerwerbsscheine, welche Sie beantragen – Sie können also so viele und so schnell aufeinander Waffenerwerbsscheine beantragen, wie Sie dies wünschen.
  • Die von der Polizei bewilligte Waffenart und die Anzahl Waffen sind verbindlich – Sie können bei uns also nicht 3 Waffen kaufen, wenn nur 1 Waffe bewilligt wurde. Falls dies der Fall wäre, setzen Sie sich bitte vor dem Kauf mit uns in Verbindung!
  • Jeder Waffenerwerbsschein besteht aus total 3 Formularen – das hat nichts mit der Anzahl bewilligter Waffen zu tun. Kaufen Sie eine Waffe wird diese durch den Fachhändler auf allen 3 Formularen eingetragen: Ein Exemplar des Formulars erhalten Sie, ein Exemplar bleibt bei uns im Waffenfachgeschäft und das 3. Exemplar geht an die Waffenfachstelle bei der Polizei (als Rückmeldung).
  • Die Rückmeldung der gekauften Waffe an die Polizei müssen nicht Sie erledigen – dies übernimmt der Waffenfachhändler selber.
  • Sie können mehrere Waffen nur bei einem Händler und gleichzeitig kaufen – d.h. Sie können nicht heute eine Waffe bei Händler A und einen Monat später nochmals eine weitere Waffe bei Händler A oder B kaufen.
  • Wenn Sie bei uns vorbeischauen, um Ihre Wunschwaffe zu kaufen, denken Sie bitte daran, alle notwendigen Unterlagen mitzubringen:
  • Alle 3 Exemplare des Waffenerwerbsscheins im Original oder bei gewissen Waffenkategorien einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister im Original (eine Kopie reicht nicht!)
  • Einen amtlichen Ausweis

Informationen zu verbotener Munition

Grundsätzlich sind Erwerb, Besitz, Herstellung oder Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet von folgenden Munitionsarten verboten:

  • Munition mit Hartkerngeschossen
  • Munition mit Geschossen, die einen Explosiv- oder Brandsatz enthalten
  • Munition mit einem oder mehreren Geschossen zur Freisetzung von Stoffen, welche die Gesundheit von Menschen auf Dauer schädigen
  • Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung
  • Munition mit Geschossen zur Übertragung von Elektroschocks
  • Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung