Jeder Schweizer Bürger kann mit vollendetem 18. Altersjahr und einem sauberen Strafregister Waffen erwerben. Der zukünftige Waffen-Besitzer darf an keiner Krankheit leiden, die den sicheren Umgang mit Waffen beeinträchtigt. Möchten Sie also eine eigene Sport-, Jagd-, oder Verteidigungswaffe besitzen, so beraten wir Sie gerne. Für den Erwerb einer Feuerwaffe benötigen Sie in der Regel einen Waffenerwerbsschein. Für Ausländer mit einer Schweizer Niederlassungsbewilligung C gelten die gleichen Regeln.
Besuchen Sie uns in der Shooting Range .45, wir beraten Sie gerne.