Allgemeine Infos zu Waffen

FAQ für Schweizer Staatsangehörige, wohnhaft in der Schweiz

Was ist ein "gültiger amtlicher Ausweis"?

Folgende Ausweise gelten als amtliche Ausweise:

  • CH-Identitätskarte (CH-Personalausweis)
  • CH-Pass
  • C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung)
  • B-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung)

Nicht alle Waffen benötigen einen Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung? Hier erfahren Sie mehr...

Waffenerwerbsscheinspflichtig sind:

  • Pistolen
  • Revolver
  • Selbstladebüchsen
  • Selbstladeflinten
  • Unterhebelrepetierer (Lever Action) wie Winchester, Marlin, u.ä.
  • Vorderschaftrepetierer (Pump Action)
  • ausländische Ordonnanzrepetiergewehre, die nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind
  • Halbautomatische Gewehre, wie zum Beispiel Sturmgewehr PE90, PE57, AR15 etc.
  • Schlagstöcke

Verbotene Waffen sind (Ausnahmebewilligungspflichtig):

  • Gewsisse Pistolen und Halbautomatische Gewehre je nach Ausführung und Ausstattung (Link zu FEDPOL)
  • Seriefeuerwaffen
  • Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen, jedoch nicht zu halbautomatischen Feuerwaffen abgeänderte schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffen
  • Laser-, Nachtsichtzielgeräte, Schalldämpfer und Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe
  • schweres Maschinengewehr
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen (z.Bsp: Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze und andere)
  • Elektroschockgeräte (“Taser”), welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen
  • Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (Feuerzeug mit Messer, Natel mit Elektroschockgerät, Regenschirm mit Schwert usw.)
  • Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden können
  • Schmetterlingsmesser
  • Wurfmesser
  • Dolche mit symmetrischer Klinge
  • Panzerfäuste

Welche Waffen können mit Auszug aus dem Strafregister erworben werden? (nur Vertrag)

Für folgende Waffen benötigen Sie keinen Waffenerwerbsschein, sondern nur einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister und einen amtlichen Ausweis:

  • Handrepetierer für die Jagd, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, Handrepetierer (Sportgewehre)
  • Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Soft-Air-Waffen
  • Alarm-, Schreckschusspistolen
  • Imitationswaffen
  • Paintball-Waffen
  • Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern
  • Druckluft- und CO2-Waffen

Beim Verkauf wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Kopie dieses Vertrages geht an die Waffenaufsichtsbehörde des jeweiligen Kantons.

Wie bekomme ich einen Waffenerwerbsschein?

Damit Sie den Waffenerwerbsschein richtig beantragen, haben wir für Sie eine Schritt für Schritt Erklärung erstellt. Diese findet Ihr hier: So gehen Sie vor um einen Waffenerwerbsschein zu erlangen

Wie kaufe / verkaufe ich Waffen von / an Privatpersonen?

Grundsätzlich genau gleich, wie wenn Sie eine Waffe in einem Waffengeschäft kaufen:

  1. Der Käufer beantragt einen Waffenerwerbsschein
  2. Der Verkäufer füllt den Waffenerwerbsschein in 3-facher Ausführung aus und macht eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass, KEIN FÜHRERSCHEIN) zu seinen Unterlagen
  3. Der Verkäufer sendet eine Kopie des Waffenerwerbsscheins zurück an die Polizei

Der Käufer sowie der Verkäufer haben eine Aufbewahrungspflicht aller Dokumente!

Gerne erledigen wir alle administrativen Angelegenheiten gegen eine Bearbeitungsgebühr für Sie. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf oder kommen sie direkt MIT der Waffe sowie Käufer und Verkäufer bei uns vorbei.

Kann ich Munition online erwerben?

Als erstes senden Sie eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises, dazu einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate ab Ausstelldatum) oder eine Kopie eines Waffenerwerbsscheines (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstelldatum). Nach erfolgter Überprüfung können Sie bei uns im Onlineshop Munition kaufen.

ACHTUNG: Mit der Zusatzleistung “Eigenhändig (RMP)” der Schweizerischen Post wird gewährleistet, dass eine eingeschriebene Sendung persönlich dem effektiven Empfänger übergeben wird. Die Zustellung erfolgt erst nach einer Identitätsprüfung des Empfängers und wird mit einem Nachweis quittiert. Wir senden das Paket nur an die auf dem Waffenerwerbsschein aufgedruckte Adresse! Munition und Waffen werden separat versendet!

Wie kann ich Waffen von der Shooting Range .45 erwerben?

Waffen können Sie bei uns im Geschäft, im Online Shop oder per Mail bestellen. Gerne Bestellen wir Ihre Wunschwaffe falls wir diese nicht an Lager haben. Dafür verlangen wir eine Anzahlung. Für den Waffenkauf benötigen wir eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises und den gültigen Waffenerwerbsschein in 3-facher Ausfertigung im Original. Unterschreiben Sie alle 3 Exemplare Ihres Waffenerwerbsscheines an der dafür vorgesehenen Stelle (“Unterschrift des Kunden”). Sobald wir den Zahlungseingang registriert haben und die Papiere in Ordnung sind, senden wir Ihnen die Ware inkl. der ausgefüllten Kopie Ihres Waffenerwerbsscheines zu.

ACHTUNG: Mit der Zusatzleistung “Eigenhändig (RMP)” der Schweizerischen Post wird gewährleistet, dass eine eingeschriebene Sendung persönlich dem effektiven Empfänger übergeben wird. Die Zustellung erfolgt erst nach einer Identitätsprüfung des Empfängers und wird mit einem Nachweis quittiert. Wir senden das Paket nur an die auf dem Waffenerwerbsschein aufgedruckte Adresse! Munition und Waffen werden separat versendet!

Kann ich mir bestellte Waren auch per Post zusenden lassen?

Wir versenden unsere Waren in der ganzen Schweiz mit der Schweizerischen Post. Besuchen Sie unseren Online Shop!

ACHTUNG: Betrifft nur Waffen und Munition! Mit der Zusatzleistung “Eigenhändig (RMP)” der Schweizerischen Post wird gewährleistet, dass eine eingeschriebene Sendung persönlich dem effektiven Empfänger übergeben wird. Die Zustellung erfolgt erst nach einer Identitätsprüfung des Empfängers und wird mit einem Nachweis quittiert. Wir senden das Paket nur an die auf dem Waffenerwerbsschein aufgedruckte Adresse! Munition und Waffen werden separat versendet!

Ich möchte eine Seriefeuerwaffe, einen Schalldämpfer oder ein Laserzielgerät....

Für Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer und Laserzielgeräte benötigen Sie eine kantonale Ausnahmebewilligung, da es sich bei diesen Dingen um “verbotene Gegenstände” handelt (Kosten je nach Bewilligung CHF 100.- bis CHF 150.-).

FAQ für ausländische Staatsangehörige, wohnhaft in der Schweiz

Was ist ein "gültiger Ausweis"?

Folgende Ausweise dürfen wir für den Waffenkauf akzeptieren:

  • Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis)
  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
  • Passports, Identitäskarten
  • selbstverständlich muss für den Waffenenkauf ein gültiger Waffenerwerbsschein vorhanden sein

ACHTUNG: Führerausweise sind für den Waffen-, Munitions- oder Zubehörkauf NICHT gültig!

An welche Staatsangehörige dürfen wegen der Gesetzlichen Vorgaben keine Waffen sowie Munition verkauft oder vermietet werden?

Laut der Schweizerischen Waffenverordnung und dem SchweizerischerWaffengesetz dürfen wir bis auf weiteres keine Waffen, Waffenbestandteile, Munition & Munitionsbestandteile an Staatsangehörige aus folgenden Ländern vermieten oder verkaufen:

  • Albanien
  • Algerien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Serbien
  • Sri Lanka
  • Türkei

Munitions- und Waffenkauf mit einer Niederlassungsbewilligung C

Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sind, gelten für Sie die gleichen gesetztlichen Bestimmungen wie für Schweizer Bürger.

Munitions- und Waffenkauf mit einer Aufenthaltsbewilligung B

Wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, müssen Sie für alle Waffen, egal ob Waffenerwerbsscheinpflicht oder nicht, einen Schweizer Waffenerwerbsschein beantragen. Sie erhalten den Schweizer Waffenerwerbsschein allerdings nur, wenn Sie eine Waffenbesitzerlaubnis aus Ihrem Ursprungsland vorweisen können.

Wir haben Ihnen eine detaillierte Beschreibung erstellt, welche Sie unterstützt beim erlangen des Schweizer Waffenerwerbsscheines. Um diesen zu erhalten, benötigen Sie folgende Papiere:

1.) Sie haben eine Waffenbesitzerlaubnis (Porta d’Armi, Waffenbesitzkarte, etc.) von Ihrem Heimatland;

2.) Einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister.

3.) Eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses und Ihrer Aufenthaltbewilligung (B-Ausweis) machen;

4.) Folgen Sie unserer Schritt für Schritt Anleitung zum “Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins“.  KLICKEN SIE HIER!

5.) Schicken Sie alle Unterlagen, also:

    • Waffenbesitzerlaubnis aus Ihrem Ursprungsland
    • Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister
    • Kopie des Reisepasses
    • Kopie der Aufenthaltsbewilligung B-Ausweis
    • ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch um die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins

an das Kantonale Polizeibüro Ihres Kantons. Für die entsprechende Adresse KLICKEN SIE BITTE HIER!

Es ist nicht möglich, nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und ohne entsprechende Waffenbesitzerlaubnis Ihres Herkunftslandes einen Schweizer Waffenerwerbsschein zu erlangen – Sie benötigen zwingend eine Waffenbesitzerlaubnis aus Ihrem Herkunftsland!