Allgemeine Infos / Reglemente

Schützen sind verpflichtet, sich jederzeit an die Anweisungen des Personals zu halten.

Reglement des Schiessstand

Allgemeines

  • Jedermann ist selbst verantwortlich für seine Waffe und seine Schüsse.
  • Das Bundesgesetz über Waffen sowie die Verordnung über Waffen sind unter allen Umständen zu respektieren.
  • Minderjährige Personen dürfen nur unter Kontrolle eines Erwachsenen schiessen.
  • Unerfahrene Schützen müssen von einem erfahrenen Schützen begleitet sein.
  • Benutzer sind verpflichtet, sich den Richtlinien des Verantwortlichen zu unterziehen.
  • Das Schiessstandunternehmen kann seine Reglemente und Öffnungszeiten jederzeit ändern.

Waffen und Munition

  • Waffen aller üblichen Kaliber werden in den dafür vorgesehenen Bereichen akzeptiert.
  • Gesperrte Waffen, wie Schnellfeuerwaffen oder Schwarzpulverwaffen sind verboten.
  • Folgende Munition ist verboten: Leuchtpatronen, durchbohrende oder Sprengpatronen sowie Schrotpatronen

Sicherheitsmassnahmen

  • Jede Waffe muss jederzeit als geladene Waffe betrachtet werden.
  • Folgendes ist innerhalb des Schiessstands (ausserhalb der Schiesszonen) obligatorisch:
    Waffen müssen geöffnet sein und das Magazin muss entfernt und geleert sein.
  • Manipulationen dürfen nur in den Schiesszonen in Richtung Scheibe vorgenommen werden.
  • Beim Transport vom Auto bis zum Schiessstand müssen sich die Waffen in Hüllen, Koffern oder ähnlichem befinden (ausserhalb der Blicke von Dritten).
  • Gehörschutz und Brille sind obligatorisch.
  • Die gleichzeitige Benutzung von mehreren Waffen auf dieselbe Scheibe ist verboten.
  • Bei Störung oder Problemen hat sich der Schütze an den Verantwortlichen zu wenden.
  • Der Zutritt zur Scheibenzone (vor den Schiessregalen) ist strengstens verboten.

Diverses

  • Schützen, welche die Reglemente nicht respektieren oder sich unangemessen aufführen, werden aufgefordert den Schiessstand zu verlassen.
  • Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, sämtliche an einem Unfall verantwortlichen Personen auf administrativem, straf- und zivilrechtlichem Weg zu verfolgen.

 

Reglement Waffenschränke

Allgemeines

  • Die Betriebsgesellschaft des Schiessstands stellt ihrer Kundschaft diverse Waffenschränke zur Verfügung. Die Mietdauer beträgt ein Jahr, vom 1.1. bis 31.12., erneuerbar gemäss geltenden Tarifen.

Schlüssel

  • 1 oder 2 Schlüssel werden pro Schrank ausgehändigt, ein dritter bleibt im Schiessstand. Die Betriebsgesellschaft hat kein Recht auf den Zugang zu den Schränken, ausser im Falle von Nichtbezahlung (1 vollendetes Jahr) oder bei höherer Gewalt.

Inhalt

  • Der Kunde kann seine Waffen und Munition deponieren, hingegen die Lagerung von geladenen Waffen, Sprengstoff und Sachen, die nichts mit der Aktivität des Schiessstands zu tun haben, ist verboten.

Versicherung

  • Der Inhalt der Schränke wird nicht von der Betriebsgesellschaft versichert. Die Mieter können auf Wunsch eine private Versicherung abschliessen oder Ihrer Versicherungsgesellschaft den Bestand Ihrer Waffen, die sich im Schiessstand befinden, bekanntgeben, falls jene bereits versichert sind (Klausel ausserhalb des Wohnsitzes).

Verantwortung

  • Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt seines Waffenschrankes und die Schlüssel. Die Betriebsgesellschaft lehnt sämtliche Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung ab.

Der Kunde akzeptiert die oben erwähnten Bedingungen durch seine Unterschrift oder seine Bezahlung.

Die Betriebsgesellschaft